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Neue Steuerregelung bei Firmenwagen
abgelegt im Archiv Aktuell von njco am 21.12.05
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Selbstständige müssen künftig ihren Dienstwagen zu mindestens 50 Prozent geschäftlich nutzen, um in den Genuss eines geringeren Steuersatzes zu kommen. Das hat die Bundesregierung in ihrer heutigen Sitzung beschlossen. Für die Selbständigen bedeutet dies auch gleichzeitig die Verpflichtung, ein Fahrtenbuch führen zu müssen. angestellte, die einen Dienstwagen haben, sind von der Verschärfung nicht betroffen. Sie zahlen wie bisher ein Prozent des Listenpreises pro Monat.

Das Gesetz zum Stopfen von Steuerschlupflöchern schränkt nicht nur die Steuerbegünstigung von Dienstwagen ein, sondern schafft auch die Steuerbefreiung für öffentliche Spielbanken ab und führt Geldbußen für die Weitergabe von Tankquittungen ein.Die Marktforscher gehen davon aus, das eine Umstellung der Nutzungsbedingungen bis zu 15 Prozent weniger Zulassungen bei den Dienstwagen bringe, die dann durch Privatautos ersetzt werden könnten. Auch der VDA geht davon aus, dass die neue Regelung die Autofahrer weiter verunsichert und einen Aufschwung in der Branche behindern könnte.
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